Erweiterte AGB

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Benutzungsordnung der Pinta Beach GmbH vom
 20.07.2018 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Benutzungsordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein.

Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen. Pinta Beach wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badebetreibers sollen der Gefahr von Infektionen so weit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Benutzungsordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

  • 1 allgemeine Grundsätze und Verhalten
  • Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich. Abstandsregelungen und Markierungen in allen gekennzeichneten Bereichen sind zu beachten.

  • Vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz
  • Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen, bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
  • Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
  • Badegäste, die gegen diese Ergänzung der Haus und Benutzungsordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
  • Falls Teile der Pinta Beach nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
  • 2 allgemeine Hygienemaßnahmen
  • Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
  • Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  • Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
  • Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten und Nies Etikette).
  • 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
  • Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2-Er Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen und warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
  • WC-Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden.
  • Im Badesee muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am Ufer.

  • Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisungen des Personals.

  • Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.

  • Vermeiden Sie am Uferrand enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.

  • Halten Sie sich an die Wege Regelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen.