AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Haus – und Benutzungsordnung) der Pinta Beach GmbH für den Waldsee Raunheim
- 1
Zweck der Haus – und Benutzungsordnung
- Diese Haus – und Benutzungsordnung der Pinta Beach GmbH dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit für den Raunheimer Waldsee. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Haus- und Benutzungsordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.
- Die Haus – und Benutzungsordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte und dem Betreten des Raunheimer Waldsees akzeptiert der Badegast die Bestimmungen dieser Haus– und Benutzungsordnung sowie aller sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit im Einzelfall zu erlassenden Anordnungen und stimmt deren Geltung zu.
- Bei Schul-, Vereins und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Lehrer, der Vereins- oder der Übungsleiter für die Beachtung dieser Haus- und Benutzungsordnung mitverantwortlich.
2
Badegäste
- Die Benutzung des Raunheimer Waldsees steht grundsätzlich allen Berechtigten frei.
- Ausgeschlossen sind Personen mit übertragbaren Krankheiten und Personen, die unter Einfluss von Alkohol und anderen stimulierenden Mitteln stehen. Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.
- Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder ansteckenden Krankheiten werden nicht zugelassen.
- Kinder unter 10 Jahren wird der Zutritt nur in Begleitung Volljähriger gestattet.
- Der Nichtschwimmerbereich ist durch eine gelbe Linie gekennzeichnet und ausschließlich für Nichtschwimmer vorgesehen. Diese Line darf von Nichtschwimmern nicht überschritten werden.
- 6. Hinter dem Nichtschwimmerbereich befindet sich der ebenfalls gelb gekennzeichnete Schwimmerbereich. Dieser Bereich ist ausschließlich für sichere Schwimmer bestimmt. Diese Line darf von niemandem (auch nicht von Schwimmern) überschritten werden. Nichtschwimmer dürfen diesen Bereich nicht nutzen.
- 7. Ein weiterer, gesondert durch gelbe Markierungen abgegrenzter Bereich ist ausschließlich für die Nutzung von Stand-Up-Paddles und Tretbooten vorgesehen. Stand-Up-Paddles und Tretboote dürfen diesen Bereich nicht verlassen. Dies gilt sowohl in Richtung des Schwimmerbereichs als auch in Richtung der übrigen, außerhalb des eingegrenzten Bereiches, befindliche Seefläche.
- Wer die in den Ziffern 5 bis 7 festgelegten Sicherheitsgrenzen missachtet, kann ohne vorherige Verwarnung vom Seegelände ausgeschlossen werden. Bereits gezahlte Eintrittspreise und sonstige Entgelte werden nicht erstattet.
- 3
Benutzungsgebühr
- Der Badegast erhält gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr eine Eintrittskarte.
- Die Tageseintrittskarte für den Raunheimer Waldsee gilt nur am Tag der Ausgabe. Karten mit anderen Gültigkeitszeiträumen gelten nur im angegebenen Gültigkeitszeitraum.
- Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht erstattet.
- Der Eintrittspreis ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn wegen Betriebsschluss die volle Benutzungszeit nicht mehr ausgenutzt werden kann.
- Muss der Badebetrieb aus Gründen unterbrochen, eingeschränkt, geräumt oder vorzeitig beendet werden, die Pinta Beach nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf Ausstellung einer Ersatzkarte.
Dies gilt insbesondere bei außergewöhnlichen Gefahrenlagen, schweren Badeunfällen, Rettungs-, Polizei- oder Feuerwehreinsätzen, Sucheinsätzen, behördlichen Anordnungen, Unwetter, Gewitter, Sturm, Stromausfall, technischen Störungen, notwendige Evakuierungen, höherer Gewalt oder vergleichbaren unvermeidbaren Ereignissen.
- Das Parken von PKW, Transporter, Wohnmobile und Krafträder ist kostenpflichtig. Durch Erhebung der Parkgebühr wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag abgeschlossen. Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gebühr wird ausschließlich mit Bereitstellung der Parkräume erhoben. Die Pinta Beach GmbH haftet nicht für Schäden am Fahrzeug und am Inhalt des Fahrzeugs, Wohnmobils, Transporters oder Kraftrades.
- Das Abstellen von Fahrrädern, E-Bikes oder E-Roller erfolgt kostenfrei in den dafür vorgesehenen, nicht bewachten Abstellbereichen. Ein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande. Das Abstellen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an den abgestellten Fahrzeugen sowie für deren Verlust oder Diebstahl haftet die Pinta Beach GmbH nicht.
- 4
Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten werden am Eingang zum Waldsee sowie auf den Internetseiten der Stadt Raunheim und der Pinta Beach GmbH in der Regel öffentlich bekannt gemacht.
- Bei Überfüllung bzw. bei einer Sondernutzung können Teile des Raunheimer Waldsees oder der gesamte Waldsee zeitweise für den allgemeinen Badebetrieb gesperrt werden.
- Die vorübergehende Schließung des Raunheimer Waldsees bleibt vorbehalten.
- 5
Badezeiten
- Die Benutzung des Raunheimer Waldsees ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Badezeit ist das Baden verboten. Der Aufenthalt auf dem Festland des Waldseegeländes und der Besuch des Gastronomieobjektes ist bis zur Schließung des Waldseegeländes erlaubt.
- Im Raunheimer Waldsee wird das Ende der Badezeit über Lautsprecher bekannt gegeben. Das Bad ist spätestens zur bekanntgegebenen Uhrzeit zu verlassen. Den am Uferbereich angebrachten Hinweisschildern bezüglich des Badeverbotes ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Hausverbot belegt bzw. zur Anzeige gebracht.
- 6
Zutritt
- Der Zugang zum Waldsee ist nur durch die vorgesehenen Eingänge gestattet.
- Das Mitbringen von Nahrungsmitteln, die über den täglichen persönlichen Gebrauch hinausgehen, von alkoholischen Getränken, nichtalkoholischen Getränken mit Ausnahme von Wasser in PET-Flaschen, Shishas sowie von Grillgeräten ist untersagt. Ausnahmen, insbesondere bei Familien mit Kindern (Wasser bzw. Babynahrung), werden individuell am Eingang durch den Sicherheitsdienst geregelt. Weiterhin ist das Mitbringen von Glas, wegen der Verletzungsgefahr, untersagt.
- Das Betreten abgesperrter Teile oder Anlagen ist untersagt.
- Das Verteilen von Reklame- und Druckschriften ist untersagt, ebenso das Feilbieten und der Verkauf von Waren ohne Zustimmung der Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH.
- Gewerbsmäßige bzw. kostenpflichtige Durchführung von Unterricht oder Unterweisung von Sportarten jeder Art bedarf der Genehmigung der Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH.
- Das berufsmäßige und gewerbliche Fotografieren ist innerhalb der Badeanlagen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH zulässig. Im Genehmigungsfalle dürfen nur Bilder mit Zustimmung der betreffenden Personen angefertigt werden. Das private Fotografieren und Filmen ist untersagt. Wird ein etwaiges Foto- und Filmverbot missachtet, steht es der Pinta Beach GmbH frei, auch ein Hausverbot zu verhängen.
- Die Zulassung von Schwimmvereinen, -abteilungen, Schulklassen oder sonstigen Gruppen wird von der Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH auf schriftlichen Antrag besonders geregelt.
- 7
Badbenutzung
- Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt; schuldhafte Verstöße verpflichten zum Schadensersatz. Bei Verunreinigungen hat der Verursacher ein Reinigungsentgelt in Höhe des tatsächlichen Aufwands zu entrichten, mindestens jedoch 5,00 Euro, das sofort an der Eingangskasse zu zahlen ist. Dem Nutzer steht der Nachweis frei, dass der tatsächliche Aufwand geringer als die zum Ansatz gebrachten 5,00 € gewesen ist.
- Für Abfälle stehen Behälter bereit.
- Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies dem Badepersonal sofort mitzuteilen.
- Fahrräder sind auf den ausgewiesenen Plätzen abzustellen.
- 8
Verhalten im Bad
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Nicht gestattet ist u.a.
- a) das Schwimmen außerhalb des gelb markierten und begrenzten Schwimmbereichs (§ 2, Nummern 5,6,7 und 8 gelten entsprechend)
- b) die Nutzung eigener Strandmöbel mit Ausnahme von Strandmuscheln o.Ä. für Babys und Kleinkinder,
- c) das Ausspucken auf den Boden oder in das Wasser sowie das Verrichten der Notdurft außerhalb der hierfür vorgesehenen Sanitäranlagen, insbesondere auf dem Gelände oder im Wasser
- d) Lärmen sowie der Betrieb von Tongeräten und Musikinstrumenten, wenn dadurch andere Badegäste belästigt werden. Ausnahmen bei Veranstaltungen regelt die Betriebsleitung. Der Betrieb von Tongeräten beeinträchtigt die Wahrnehmung von in Not geratenen Badegästen. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Pinta Beach GmbH die Geltendmachung sämtlicher ihr zustehender Rechte vor.
- e) Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen,
- f) Mitbringen von Tieren,
- g) andere Personen unterzutauchen, in das Wasser zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben,
- h) Ballspiele außerhalb des dafür vorgesehenen Bereiches durchzuführen,
- i) das Entfachen von offenem Feuer,
- j) das Fahren, Schieben und Abstellen von Kraftfahrzeugen (einschließlich Fahrräder mit Hilfsmotor) sowie das Reinigen und Reparieren dieser Fahrzeuge,
- k) das Zelten, das Aufstellen von Wohn- und Campingfahrzeugen sowie das Nächtigen,
- l) das Tauchen mit Tauchausrüstung ohne Genehmigung der Betriebsleitung,
- m) das unbefugte Angeln,
- n) das Grillen auf mitgebrachten privaten Grillgeräten.
- o) das Rauchen auf dem gesamten Gelände des Raunheimer Waldsees; hiervon ausgenommen ist ausschließlich das Rauchen in den von der Pinta Beach GmbH ausgewiesenen Raucherbereichen. Das Verbot gilt auch für E-Zigaretten, Verdampfer, erhitzte Tabakerzeugnisse sowie vergleichbare Rauch- und Dampfprodukte. Ebenso ist das Mitbringen und Benutzen von Shishas, Wasserpfeifen und vergleichbaren Geräten untersagt.
- Nichtschwimmer dürfen nur die für sie bestimmten Bereiche benutzen, sie dürfen auch nicht auf eigene Gefahr in auf Luftmatratzen mitgenommen werden. (§ 2, Nummern 5,6,7 und 8 gelten entsprechend)
- Bei Unfällen ist sofort das Wachpersonal bzw. das Personal der Pinta Beach GmbH zu benachrichtigen. Soweit möglich, sollen Unfallverursacher oder Zeugen sowie Personen zur Feststellung etwaiger Zeugen namhaft gemacht werden. Zur Hilfeleistung ist jeder Besucher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.
- Bei Gewittergefahr wird der Badegast durch Lautsprecher zum Verlassen des Wassers aufgerufen. Dieser Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten. Im Falle einer Räumung wegen Gewittergefahr besteht kein Anspruch auf monetäre Erstattung der bezahlten Eintritts- und Nutzungsgebühren.
- Die Nutzung oder Belegung von Liegen und Sonnenschirmen ist nur mit einem hierfür gültigen Ticket zulässig. Wer Liegen oder Sonnenschirme ohne gültiges Ticket nutzt oder belegt, kann ohne vorherige Verwarnung unverzüglich von der Nutzung ausgeschlossen und des Seegeländes verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder bereits gezahlter Nutzungsentgelte besteht in diesem Fall nicht.
- 9
Haftung
- Die Benutzung des Raunheimer Waldsees (Land- und Wasserflächen) und deren Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht der Pinta Beach GmbH.
- Für Verluste und Beschädigungen wird nicht gehaftet, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Pinta Beach GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Dies gilt auch für Fahrräder, die gebührenfrei abgestellt werden.
- Vom Ausschluss bzw. der Begrenzung der Haftung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Pinta Beach GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Pinta Beach GmbH beruhen, nicht erfasst.
- 10
Fundgegenstände
Gegenstände, die auf dem Gelände des Raunheimer Waldsees gefunden werden, sind bei der Aufsicht abzugeben. Über sie wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
- 11
Wünsche und Beschwerden
Etwaige Wünsche und Beschwerden nimmt das Personal der Pinta Beach GmbH entgegen. Sie schaffen, wenn möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche und Beschwerden können schriftlich an die Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH gerichtet werden; E-Mail: kontakt@pinta-beach.de
- 12
Aufsicht
- Die von der Betriebsleitung beauftragten Aufsichtspersonen haben für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist unverzüglich Folge zu leisten.
Sie sind befugt, Personen, die
- a) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Haus- und Benutzungsordnung verstoßen,
- b) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
- c) andere Badegäste belästigen, aus dem Raunheimer Waldsee zu verweisen und ein Hausverbot zu erteilen. Zuwiderhandlungen gegen ein erteiltes Hausverbot werden strafrechtlich verfolgt.
- Im Falle der Verweisung aus dem Raunheimer Waldsee wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
- Das Personal ist angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Ihm ist es untersagt, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen, zu erbitten oder zu fordern.
- 13
Bekleidung und Umkleiden
- Der Raunheimer Waldsee ist in einen textilpflichtigen und einen textilfreien Teil abgegrenzt. Der Aufenthalt im textilpflichtigen Teil ist nur in Badekleidung gestattet.
Der Aufenthalt in dem besonders gekennzeichneten textilfreien Gelände ist nur in unbekleidetem Zustand erlaubt. Beim Verlassen ist Kleidung anzulegen. Der Zutritt zum textilfreien Gelände (FKK-Bereich) ist ausschließlich volljährigen Personen ab 18 Jahren gestattet; Minderjährigen ist der Eintritt – auch mit Zustimmung oder in Begleitung der Erziehungsberechtigten – ausnahmslos untersagt.
- Für das Umkleiden stehen im textilpflichtigen Badeseeteil Wechselkabinen zur Verfügung. Das Entkleiden ist nur innerhalb des textilfreien Teils erlaubt.
- 14
Verhalten im Wasser, Aquafunpark, Stand-up-Paddles, Tretboote
und sonstige Wassersportgeräte
- Badebereich und allgemeine Regeln
Der Badebereich ist am Ufer durch Beschilderung und im Wasser durch Absperrungen gekennzeichnet. Schwimmen, Baden und Tauchen sind nur in den freigegebenen Bereichen zulässig. Den Anweisungen des Aufsichts- und Betriebspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten.
Die Nutzung des Aquafunparks, von Stand-up-Paddles, Tretbooten und sonstigen Wassersportgeräten ist nur in freigegebenen Bereichen, nur gegen gesondertes Entgelt und nur im Rahmen der von Pinta Beach angebotenen Leih- und Nutzungsangebote erlaubt.
- Nichtschwimmer und Minderjährige
Nichtschwimmer dürfen ausschließlich den gekennzeichneten Nichtschwimmerbereich nutzen. Sie sind von der Nutzung des Aquafunparks, von Stand-up-Paddles, Tretbooten und sonstigen Wassersportgeräten ausgeschlossen.
Minderjährige dürfen diese Angebote nur nach Maßgabe der geltenden Mietbedingungen und nur mit Zustimmung bzw. Begleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. Minderjährige dürfen diese Angebote, insbesondere die unter der Nr. 3 und Nr. 5. stehenden Wassersportaktivitäten nur mit der Einverständniserklärung der Eltern betreten und nutzen.
- Aquafunpark / Funpark
Die Nutzung des Aquafunparks/Funparks ist nur innerhalb des gebuchten bzw. zugeteilten Zeitfensters und nach vorheriger Einweisung sowie Zahlung eines gesonderten Entgeltes Während der gesamten Nutzungsdauer ist die von Pinta Beach ausgegebene Schwimmweste ordnungsgemäß zu tragen. Das eigenmächtige Ablegen oder Öffnen der Schwimmweste während der Nutzung ist verboten. Bei einem Verstoß kann der Nutzer ohne vorherige Verwarnung unverzüglich von der Nutzung ausgeschlossen und des Seegeländes verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder bereits gezahlter Nutzungsentgelte besteht in diesem Fall nicht. - Untersagt sind insbesondere das Tauchen unter die Elemente, gefährliche Sprünge, Schubsen, Drängeln, Rangeleien sowie sonstiges gefährdendes Verhalten. Scharfe, spitze oder harte Gegenstände, Essen, Getränke, Rauchen, offenes Feuer, Alkohol und Drogen sind auf dem Aquafunpark nicht gestattet.
- Stand-up-Paddles, Tretboote und sonstige Wassersportgeräte
Diese Geräte werden ausschließlich als Leihgeräte von Pinta Beach und auf Grundlage einer gesonderten mietvertraglichen Vereinbarung und Zahlung eines gesonderten Endgeltes überlassen. Die jeweiligen Mietbedingungen, Preise, Mietzeiten, Rückgaberegeln und Sicherheitsvorgaben gelten ergänzend. - Das überlassene Material ist sorgfältig zu behandeln und vollständig sowie fristgerecht zurückzugeben. Für verursachte Schäden, Verlust oder starke Verschmutzungen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweiligen Mietbedingungen.
- Verbot eigener Wassersportgeräte
Das Mitbringen und Benutzen eigener Stand-up-Paddles, Boote, Schlauchboote oder sonstiger eigener Wassersportgeräte ist nicht gestattet. Zulässig sind ausschließlich die von Pinta Beach ausgegebenen Leihgeräte. Motorisierte Wasserfahrzeuge, Jetskis und vergleichbare Geräte sind ebenfalls untersagt. - Sperrung, Verfügbarkeit und Haftung
Pinta Beach kann einzelne Wasserbereiche, den Aquafunpark oder sonstige Wassersportangebote aus Sicherheits-, Wetter-, Betriebs-, Kapazitäts- oder technischen Gründen jederzeit sperren, unterbrechen oder beenden.
Ein Anspruch auf Nutzung besteht nur im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit, der vorherigen Buchung bzw. Freigabe, der Zahlung des gesonderten Entgelts und der geltenden Sicherheitsvorgaben. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der gesetzlichen Haftung der Pinta Beach GmbH und bestehender Verkehrssicherungspflichten.
- 15
Haus – und Betretungsverbot
- Wer schuldhaft gegen diese Haus- und Benutzungsverordnung verstößt, kann –neben den in § 12 genannten Gründen- und unbeschadet aller sonstigen Rechte der Pinta Beach GmbH mit einem Hausverbot belegt werden.
- Ein Hausverbot wird insbesondere den Personen erteilt, die vorsätzlich oder fahrlässig.
- entgegen § 2 Abs. 2 unter Einfluss von Alkohol und anderen stimulierenden Mitteln stehen,
- entgegen § 6 Abs. 1 den Waldsee nicht durch die vorgesehenen Eingänge betreten,
- entgegen § 6 Abs. 4 Reklame- und Druckschriften verteilen, ebenso feilbieten und Waren ohne Zustimmung der Betriebsleitung der Pinta Beach GmbH verkaufen,
- entgegen § 6 Abs. 5 gewerbsmäßige bzw. kostenpflichtige Durchführungen von Unterricht oder Unterweisung von Sportarten jeder Art ohne Genehmigung der Betriebsleitung Pinta durchführen,
- entgegen § 6 Abs. 6 berufsmäßiges Fotografieren innerhalb der Badeanlage ohne Genehmigung der Betriebsleitung und im Genehmigungsfall ohne Zustimmung der betreffenden Personen Bilder anfertigen,
- entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe e) Glas oder sonstige scharfen Gegenstände wegwerfen,
- entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe g) andere Personen untertauchen, in das Wasser stoßen oder sonstigen Unfug treiben,
- entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe i) offenes Feuer entfachen,
- entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe j) Kraftfahrzeuge (einschl. Fahrräder mit Hilfsmotor) fahren, schieben, abstellen sowie reinigen oder reparieren,
- entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe k) zelten, Wohn- und Campingfahrzeuge aufstellen sowie nächtigen,
- entgegen § 8 Abs. 2, Buchstabe m) unbefugt angeln.
- entgegen § 14 Nr. 3, Aquafunpark / Funpark, Schwimmweste während der Nutzung ablegen
- entgegen § 8 Nr. 6, ohne gültiges Ticket Liegen oder Schirme belegen
- entgegen § 8 Nr. 2 Buchstabe o) geraucht wird
- 16
Inkrafttreten
Diese Haus- und Benutzungsverordnung der Pinta Beach GmbH für den Raunheimer Waldsee tritt am
27.07.2026 in Kraft. Frühere Fassungen treten mit diesem Datum außer Kraft.
PINTA BEACH GMBH, IN DEN BIRKEN 1d, 65479 RAUNHEIM
GESCHÄFTSFÜHRER: GERMANO SALERNITANO
AMTSGERICHT DARMSTADT REGISTERNUMMER 97533
Copyright © 2026 Pinta Beach