Videoüberwachung Pinta Beach

Datenschutzinformation für die Videoüberwachung

am Pinta Beach (Raunheimer Waldsee)

 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Pinta Beach GmbH
In den Birken 1d
65479 Raunheim

Telefon: 06142 – 330 881 0
E-Mail: kontakt@pinta-beach.de

Gesetzlicher Vertreter: Germano Salernitano

  1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten und Zweck der Verarbeitung
  2. Beschreibung der Videoüberwachung

Sämtliche Videokameras sind während der Badesaison rund um die Uhr aktiviert.

Die Videoüberwachung umfasst insbesondere die Bereiche der Eingänge, Tore, Zäune, Gebäudeseiten sowie bestimmte besonders gefährdete Innenbereiche der Gebäude. Die Kameras sind so ausgerichtet, dass grundsätzlich keine Personen erfasst werden, die sich außerhalb des Pinta-Beach-Geländes aufhalten.

Eine Live-Beobachtung über einen stationären Monitor auf dem Gelände ist möglich. Zusätzlich werden die von den Kameras erfassten Bilder aufgezeichnet.

Die Aufzeichnungen werden für einen Zeitraum von 48 Stunden auf einer Festplatte in den Geschäftsräumen der Pinta Beach GmbH gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Aufzeichnungen automatisch gelöscht beziehungsweise überschrieben, sofern sie nicht aufgrund eines konkreten Vorfalls länger benötigt werden.

Eine Sichtung der Aufzeichnungen erfolgt ausschließlich anlassbezogen, wenn innerhalb der Speicherdauer ein konkretes Ereignis bekannt wird, dessen Sachverhalt mithilfe der Videoaufzeichnungen aufgeklärt werden kann. Eine routinemäßige oder stichprobenartige Sichtung findet nicht statt.

Die Wartung und Einrichtung der Videokameras erfolgt durch:

Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik
Alt Sossenheim 11a
65936 Frankfurt am Main

  1. Zweck der Videoüberwachung und Rechtsgrundlage

Die Videoüberwachung dient dem Schutz des Geländes, der sich dort aufhaltenden Personen sowie des Eigentums der Pinta Beach GmbH und des Verpächters.

Sie erfolgt insbesondere zu folgenden Zwecken:

  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung und Vandalismus,
  • Schutz des Eigentums der Pinta Beach GmbH und des Verpächters,
  • Wahrnehmung des Hausrechts,
  • Aufklärung von Unfällen, Beschädigungen und sonstigen sicherheitsrelevanten Ereignissen,
  • Sicherung von Beweismitteln,
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Das berechtigte Interesse der Pinta Beach GmbH besteht im Schutz von Personen und Sachwerten, in der Gewährleistung eines sicheren Betriebs sowie in der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen.

Das Gelände umfasst etwa 24.000 m². Eine dauerhafte und lückenlose Kontrolle sämtlicher gefährdeter Bereiche ausschließlich durch Personal ist daher nicht möglich.

In den Vorjahren wurden Gebäude und Einrichtungen des Badebetriebs durch Dritte beschädigt und Gegenstände entwendet. Die Videoüberwachung ist deshalb erforderlich, um unbefugtes Betreten, Diebstähle, Sachbeschädigungen und andere Vorfälle zu verhindern oder nachträglich aufzuklären.

Während der Öffnungszeiten halten sich teilweise große Menschenmengen auf dem Gelände auf. Insbesondere im Bereich der Eingänge, Tore, Zäune, Gebäudeseiten und bestimmter gefährdeter Innenbereiche kann es zu Unfällen, Konflikten, Sachbeschädigungen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Ereignissen kommen. Die Aufzeichnungen ermöglichen es, solche Vorfälle innerhalb der Speicherdauer nachvollziehen, aufklären und gegebenenfalls Beweismittel sichern zu können.

Außerhalb der Öffnungszeiten dient die Videoüberwachung insbesondere der Verhinderung und Aufklärung von Einbrüchen, unbefugtem Betreten, Diebstählen und Vandalismus.

Die Kameras werden auf die erforderlichen Bereiche beschränkt. Die Aufzeichnungen werden nur für 48 Stunden gespeichert und ausschließlich anlassbezogen ausgewertet. Dadurch werden die Interessen der betroffenen Personen angemessen berücksichtigt.

Die beauftragte Sicherheitsfirma sowie deren Personal, das außerhalb der Öffnungszeiten das Gelände betritt, werden über die Standorte und Erfassungsbereiche der Kameras informiert.

  1. Empfänger und Weitergabe der Daten

Die Aufzeichnungen werden auf einer Festplatte in den Geschäftsräumen der Pinta Beach GmbH gespeichert.

Ein Zugriff auf die Aufzeichnungen erfolgt ausschließlich durch hierzu ausdrücklich befugte Mitarbeiter der Pinta Beach GmbH und nur, wenn ein konkretes Ereignis innerhalb der Speicherdauer bekannt wird und eine Auswertung zur Aufklärung erforderlich ist.

Das Wartungs- und Installationsunternehmen

Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik
Alt Sossenheim 11a
65936 Frankfurt am Main

kann im Rahmen notwendiger Wartungs-, Reparatur- oder Einrichtungsarbeiten technisch Zugriff auf das Videoüberwachungssystem erhalten. Ein Zugriff auf Aufzeichnungen darf nur erfolgen, soweit dies zur Durchführung der jeweiligen Arbeiten erforderlich ist.

Eine Weitergabe der Aufzeichnungen an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

Eine Übermittlung kann jedoch erfolgen, wenn dies zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls, zur Wahrung rechtlicher Ansprüche oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist. Empfänger können insbesondere sein:

  • Polizei,
  • Staatsanwaltschaften,
  • Gerichte,
  • sonstige zuständige staatliche Behörden,
  • Versicherungen,
  • der Verpächter,
  • Rechtsanwälte oder sonstige mit der Rechtsverfolgung beauftragte Stellen.

Soweit staatliche Behörden bestimmte Aufzeichnungen insbesondere für Ermittlungs- oder Beweiszwecke anfordern und eine rechtliche Grundlage hierfür besteht, werden die betreffenden Aufzeichnungen den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt.

Eine Übermittlung in ein Drittland außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nicht.

  1. Speicherdauer

Die Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich für 48 Stunden gespeichert und anschließend automatisch gelöscht beziehungsweise überschrieben.

Wird innerhalb dieses Zeitraums ein konkretes Ereignis bekannt, können die hierfür erforderlichen Aufzeichnungen gesichert und so lange gespeichert werden, wie dies zur Aufklärung des Vorfalls, zur Durchführung eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens beziehungsweise nach Wegfall des Speicherzwecks werden die gesicherten Aufzeichnungen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

  1. Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung

Betroffene Personen haben gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.

Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

  1. Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO,
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO,
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
  • Recht auf Unterrichtung der Empfänger gemäß Art. 19 DSGVO,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO, soweit anwendbar,
  • Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO,
  • Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO.Bei Fragen zur Datenverarbeitung oder zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich an die Pinta Beach GmbH unter den in Abschnitt A genannten Kontaktdaten wenden.